Allgemeine Geschäftsbedingungen Malerbetriebe

Streichfix AGBs für Malerbetriebe

 

Vorbemerkung:

Streichfix ist ein Online-System für die Übermittlung von Anfragen an Malerbetriebe. Diese Bedingungen regeln das Verhältnis zwischen der New Venture GmbH, [Anschrift] (nachfolgend „Anbieter“) und dem Malerbetrieb über den Einsatz von Streichfix.

 

§1 Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertragsverhältnisses ist die zeitlich begrenzte Gewährung der Nutzung der Internetanwendung „Streichfix“ (nachfolgend „Software“) über das Internet für die Übermittlung von Anfragen an den Malerbetrieb.

 

§2 Leistungen des Anbieters

(1) Der Anbieter gewährt dem Malerbetrieb die Nutzung der jeweils aktuellsten Version der Software über das Internet mittels Zugriff durch einen Browser.

(2) Der Anbieter gewährleistet die Funktionsfähigkeit und Verfügbarkeit der Software während der Dauer des Vertragsverhältnisses und wird diese in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand erhalten. Der Funktionsumfang der Software ergibt sich aus der Beschreibung der Software auf der Website https://streichfix.net/.

(3) Der Anbieter kann die Software jederzeit aktualisieren sowie weiterentwickeln und insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage, technischer Entwicklungen oder zur Verbesserung der IT-Sicherheit anpassen. Der Anbieter wird dabei die berechtigten Interessen des Malerbetriebs angemessen berücksichtigen und den Malerbetrieb rechtzeitig über notwendige Updates informieren. Im Falle einer wesentlichen Beeinträchtigung der berechtigten Interessen des Malerbetriebs, steht diesem ein Sonderkündigungsrecht zu.

(4) Eine Anpassung auf die individuellen Bedürfnisse oder die IT-Umgebung des Malerbetriebs schuldet der Anbieter nicht, es sei denn die Parteien haben abweichendes vereinbart.

(5) Der Anbieter wird regelmäßig Wartungen an der Software vornehmen und den Malerbetrieb hierüber rechtzeitig informieren.

(6) Der Anbieter wird dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Daten vornehmen. Den Anbieter treffen jedoch keine Verwahrungs- oder Obhutspflichten hinsichtlich der Daten. Für eine ausreichende Sicherung der Daten ist der Malerbetrieb verantwortlich.

 

§3 Nutzungsumfang und -rechte

(1) Eine physische Überlassung der Software an den Malerbetrieb erfolgt nicht.

(2) Der Malerbetrieb erhält an der jeweils aktuellsten Version der Software für die Einbindung in einen Internetauftritt das einfache, d. h. nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare, zeitlich auf die Dauer des Vertrags beschränkte Rechte die Software mittels Zugriff über einen Browser nach Maßgabe der vertraglichen Regelungen zu nutzen.

(3) Der Malerbetrieb darf die Software nur im Rahmen seiner eigenen geschäftlichen Tätigkeit durch eigenes Personal nutzen. Dem Malerbetrieb ist eine weitergehende Nutzung der Software nicht gestattet.

 

§4 Support

Support-Anfragen können über die auf der Website des Anbieters angegebene E-Mail-Adresse gestellt werden.

 

§5 Service Levels; Störungsbehebung

(1) Bei kostenpflichtigen Plänen gewährleistet der Anbieter eine Gesamtverfügbarkeit der Leistungen von mindestens 98% im Kalendermonat am Übergabepunkt. Der Übergabepunkt ist der Routerausgang des Rechenzentrums des Anbieters.

(2) Als Verfügbarkeit gilt die Möglichkeit des Malerbetriebs sämtliche Hauptfunktionen der Software zu nutzen. Wartungszeiten gelten als Zeiten der Verfügbarkeit der Software. Zeiten unerheblicher Störungen bleiben bei der Berechnung der Verfügbarkeit außer Betracht. Für den Nachweis der Verfügbarkeit sind die Messinstrumente des Anbieters im Rechenzentrum maßgeblich.

(3) Bei Unterschreitung der vereinbarten Verfügbarkeit steht dem Malerbetrieb bei einem kostenpflichtigen Plan ein Anspruch auf Erstattung von 10 % der anteilig auf den jeweiligen Kalendermonat der Unterschreitung entfallenden Vergütung zu. Unterschreitet die vereinbarte Verfügbarkeit in zwei aufeinanderfolgenden Kalendermonaten die vereinbarte Vergütung, steht dem Malerbetrieb neben dem etwaigen Anspruch auf teilweise Erstattung der Vergütung nach der vorstehenden Regelung ein Sonderkündigungsrecht zu.

(4) § 5 (3) regelt abschließend die Folgen einer Unterschreitung der vereinbarten Verfügbarkeit. Weitergehende gesetzliche Ansprüche und Rechte sind ausgeschlossen.

 

§6 Pflichten des Malerbetriebs

(1) Der Malerbetrieb hat die ihm übermittelten Zugangsdaten dem Stand der Technik entsprechend vor Zugriffen Dritter zu schützen und zu verwahren. Der Malerbetrieb wird dafür sorgen, dass eine Nutzung nur im vertraglich vereinbarten Umfang geschieht. Ein unberechtigter Zugriff ist dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen.

(2) Der Malerbetrieb ist verpflichtet, in der vom Anbieter bereitgestellten Software keine Daten abzulegen, deren Nutzung gegen geltendes Recht, behördliche Anordnungen, Rechte Dritter oder Vereinbarungen mit Dritten verstößt.

(3) Der Malerbetrieb hat in eigener Verantwortung regelmäßig angemessene Datensicherungen vorzunehmen.

 

§7 Gewährleistung

(1) Hinsichtlich der Gewährung der Nutzung der Software gelten bei kostenpflichtigen Plänen die Gewährleistungsvorschriften des Mietrechts (§§ 535 ff. BGB). Bei kostenfreien Plänen ist die Gewährleistung ausgeschlossen.

(2) Der Malerbetrieb hat dem Anbieter jegliche Mängel unverzüglich anzuzeigen.

(3) Auch bei kostenpflichtigen Plänen wird die Gewährleistung für nur unerhebliche Minderungen der Tauglichkeit der Leistung sowie die verschuldensunabhängige Haftung gem. § 536a Abs. 1 BGB ausgeschlossen.

 

§8 Haftung

(1) Die Parteien haften unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Unbeschadet der Fälle unbeschränkter Haftung gemäß § 8 (1) haften die Parteien einander bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf, allerdings beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Rahmen schriftlich von einer Partei übernommene Garantien.

(4) § 8 gilt auch zu Gunsten von Mitarbeitern, Vertretern und Organen der Parteien.

 

§10 Vergütungs- und Zahlungsbedingungen

Bei kostenpflichtigen Plänen werden Preise, Laufzeit und Zahlungsbedingungen bei der Buchung des jeweiligen Plans vereinbart.

 

§11 Vertragslaufzeit und Beendigung

(1) Der Vertrag tritt mit Beginn der Nutzung der Software durch den Malerbetrieb in Kraft.

(2) Soweit kein kostenpflichtiger Plan gebucht ist, kann der das Vertragsverhältnis von beiden Parteien mit einer Frist von 10 Tagen zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Ist ein kostenpflichtiger Plan gebucht, ist der Vertrag für beide Parteien bis zum Ende der Festlaufzeit des kostenpflichtigen Plans nicht ordentlich kündbar. Wird der Vertrag nicht von einer Vertragspartei mit einer Frist von einem Monat vor Ende der Festlaufzeit gekündigt, verlängert er sich zu gleichen Bedingungen für einen Zeitraum entsprechend der Laufzeit des Plans bei Buchung.

(3) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigen Grund bleibt unberührt. Die Kündigung bedarf in jedem Fall der Textform.

(4) Der Anbieter wird sämtliche auf seinen Servern verbleibende Daten des Malerbetriebs 30 Tage nach Beendigung des Vertragsverhältnisses löschen.

 

§12 Datenschutz

(1) Die Parteien werden die für sie jeweils geltenden anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten.

(2) Sofern und soweit der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung Zugriff auf personenbezogene Daten des Malerbetriebs hat, werden die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen entsprechenden Auftragsverarbeitungsvertrag abschließen. In diesem Fall wird der Anbieter die entsprechenden personenbezogenen Daten allein nach den dort festgehaltenen Bestimmungen und nach den Weisungen des Malerbetriebs verarbeiten.

 

§13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.4.1980 (UN-Kaufrecht).

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Hof, Deutschland.


Stand: 25.11.2021